Kontraindikation

Zunächst gelten alle allgemeinen Krankheiten als Kontraindikation, die eine Narkose oder eine chirurgische Intervention nicht zulassen. Bei Spontanfrakturen infolge einer metastasierenden Tumorkrankheit muß mit dem Besitzer des Tieres die Prognose abgesprochen werden. Entsprechendes gilt natürlich auch für Frakturen, die im Rahmen einer Polytraumatisierung vorliegen.

 

Stark verschmutzte offene Frakturen schließen die Marknagelung wegen des Risikos der Osteomyelitis aus. Inwieweit die Marknagelung zu einem späteren Zeitpunkt in Betracht kommt, wenn sich die Situation durch einen Fixateur externe bereinigt hat, bleibt von Fall zu Fall abzuwägen.

 

Das jugendliche Alter eines Tieres ist keine Kontraindikation; im Gegenteil, gerade hier muß für das weitere Leben des Tieres eine optimale Funktionsfähigkeit der Extremität angestrebt werden.

 

Auch das hohe Lebensalter gilt nicht als Gegenanzeige. Das alte Tier kann sofort nach der Operation wieder ohne Beeinträchtigung laufen, und es werden sekundäre Gelenkschäden infolge der Immobilisation oder Fehlbelastung vermieden.